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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportbox Reutte GmbH

1. Nutzungsumfang
Der Vertragspartner ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, die gebuchten Angebote von Sportbox Reutte GmbH, Ehrenbergstraße 43, 6600 Reutte, während der Öffnungszeiten zu nutzen. Der Zutritt kann nur mittels eines gültigen Zutrittsbandes erfolgen. Zutrittsband und Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf Zutritt ohne Vorlage des gültigen Zutrittsbandes. Bei Verlust werden für ein neues Zutrittsband 20,00 Euro berechnet. Das Zutrittsband ist spätestens am Tag des Vertragendes an die Sportbox Reutte GmbH zu retournieren. Ansonsten werden 20,00 Euro als Entschädigungszahlung fällig.

2. Mitgliedsbeitrag
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz (derzeit 20%), so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

3. Beitragszahlungen
Die Leistungen des Startpaketes sind mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig. Im Übrigen ist der Mitgliedsbeitrag jeweils vor Beginn der gewählten Zahlperiode im Voraus zur Zahlung fällig.

4. Öffnungszeiten und Angebot
Sportbox Reutte GmbH behält sich vor, zumutbare Änderungen von Öffnungszeiten und Angebot vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Aus derartigen Betriebsschließungen kann das Mitglied keinerlei Ansprüche – welcher Art auch immer – gegen Sportbox Reutte GmbH ableiten.

5. Leistungen
Nicht genutzte Leistungen werden von Sportbox Reutte GmbH nicht rückerstattet.

6. Ermäßigungen
Bei Sondertarifen und Ermäßigungen sind die Nachweise für die Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Tarife unaufgefordert vorzulegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig vor, ist das Mitglied verpflichtet, bis zum Erbringen des Nachweises den regulären Mitgliedsbeitrag für die vereinbarte Laufzeit zu bezahlen. Ab Vorlage des Nachweises wird wieder der ermäßigte Tarif für die nachgewiesene Laufzeit berechnet.

7. Laufzeiten
Es werden nur befristete Verträge angeboten. Ausdrücklich festgehalten und gegenüber dem jeweiligen Mitglied auch extra kommuniziert wird in diesem Zusammenhang, dass ein Mitgliedschaftsvertrag nicht durch sein vertraglich festgehaltenes Laufzeitende endet, sondern dass es jedenfalls einer Kündigung seitens des Mitgliedes bedarf, weil sich ansonsten die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer verlängert.  Die Laufzeit der jeweiligen Mitgliedschaft sowie die Einzelheiten zu den Kündigungsmodalitäten ergeben sich prinzipiell aus der jeweiligen individuellen vertraglichen Einigung. Sofern sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung nichts Anderes ergibt, gilt Folgendes:

Jeder Mitgliedschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer zumindest 2-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Mitgliedschaften mit einer Laufzeit unter 3 Monate können bis zu 2 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Wird die jeweilige Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich das Vertragsverhältnis um die Dauer der Erstlaufzeit. Ab einer Gesamtvertragszeit von 24 Monaten hat das Mitglied aber ein Kündigungsrecht dahingehend, dass es den Mitgliedschaftsvertrag jeweils monatlich zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist kündigen kann. In diesem Fall gilt, dass für jeden Monat nach Ablauf der 24-monatigen Gesamtlaufzeit bis zum tatsächlichen Vertragende unabhängig vom Monatsbeitrag während der davor liegenden Vertragsdauer die monatlichen Beträge zu bezahlen sind die dem jeweils aktuellen Angebot der Sportbox Reutte GmbH für einen 1-Monats-Vertrag entsprechen. Maßgeblich für alle Kündigungen ist deren jeweiliger Zugang der Kündigung. Für alle Kündigungserklärungen wird die Schriftform vereinbart. 

Die Mitglieder nehmen ausdrücklich zur Kenntnis und sind ebenso ausdrücklich damit einverstanden, dass sie von der Sportbox Reutte GmbH während der Vertragslaufzeit keine Information über das bevorstehende Vertragsende bzw hinsichtlich der jeweiligen Kündigungsfrist erhalten werden. Die Mitglieder verzichten daher ausdrücklich darauf, diesbezüglich von der Sportbox Reutte GmbH verständigt zu werden und sind daher absolut eigenverantwortlich für die Überwachung der eigenen Vertragslaufzeit, der eigenen Kündigungsfrist sowie für alle Handlungen, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können. Für Rückfragen steht die Sportbox Reutte GmbH gerne zur Verfügung.

Sogenannte Gründungsmitglieder, das sind jene Mitglieder, die vor dem Datum der offiziellen Eröffnung der Betriebsstätte Ehrenbergstraße 43, 6600 Reutte, ihren Mitgliedschaftsvertrag über eine Laufzeit von 23 Monaten abgeschlossen haben, haben Anspruch darauf, dass bei einer Verlängerung der Laufzeit ihres Vertrages keine Gebührenerhöhung mit Ausnahme einer Indexanpassung erfolgt.

Die Indexanpassung erfolgt in Anlehnung an den vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 oder einen an seine Stelle tretenden Index. Als Bezugsgröße für die Anpassung dient die für den Monat errechnete Indexzahl, der vor dem ersten Vertragsmonat bzw bei weiteren Vertragsverlängerungen jeweils vor dem ersten Verlängerungsmonat liegt.

8. Reha-Sport
Jedes Mitglied kann parallel zur Mitgliedschaft auf ärztliche Verordnung an allen von der Sportbox Reutte GmbH angebotenen Rehasportkursen teilnehmen, in denen ein freier Platz vorhanden ist. Die Kurse können immer 14 Tage im Voraus reserviert werden.

9. EMS-Training
Das Angebot eines EMS-Trainings geschieht entweder über die Ausgabe von Trainings-10er-Blöcken, die sofort zu bezahlen sind, oder durch entsprechende Regelung im individuellen Mitgliedschaftsvertrag. In letzterem Fall kann gilt für sämtliche Beendigungsvarianten die Regelung, die auch für den jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag gilt. Ab einer Laufzeit des Mitgliedschaftsvertrages von mindestens 6 Monaten hat allerdings das Mitglied das jederzeitige Recht, den EMS-Teil in seinem Vertrag mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten aufzulösen.

Die Teilnahme an den EMS-Trainings sowie die Benützung der in diesem Zusammenhang benutzten Geräte erfolgen durch das Mitglied auf eigene Gefahr. Die Sportbox Reutte GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch Selbstüberschätzung des Mitgliedes im Hinblick auf seine physische Leistungsfähigkeit entstanden sind, und ansonsten nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 

Aus organisatorischen Gründen hat jedes Mitglied Anspruch auf lediglich einen oder zwei EMS-Trainingstermine pro Kalenderwoche (abhängig von der jeweiligen EMS-Trainingsvereinbaraung im Mitgliedschaftsvertrag). Dabei haben sich diese Mitglieder an den von der Sportbox Reutte GmbH vorgegebenen Termine zu halten. Für nicht in Anspruch genommene EMS-Trainings erfolgen weder Rückerstattungen irgendwelcher Art noch Ersatztermine, zumal eben die Maximalgrenze von einem oder zwei EMS-Trainings pro Kalenderwoche nicht überschritten werden kann. 

10. Haftung
Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten der Sportbox Reutte GmbH zurückzuführen.

11. Haftungsausschluss
Sofern Mitglieder von minderjährigen Kindern begleitet werden, obliegt den Mitgliedern die alleinige Aufsichtspflicht, es sei denn, diese Kinder werden von der Sportbox Reutte GmbH ausdrücklich in die Betreuung übernommen.

12. Stundungen
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass sämtliche Angebote der Sportbox Reutte GmbH nicht genutzt werden können, gewährt diese eine kostenfreie Ruhezeit. Es werden nur volle Monate gewährt. Die Ruhezeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Beantragung einer Ruhezeit bedarf der Schriftform.

13. Umzug
Wird bei einem Umzug infolge von Arbeitsplatzwechsel oder Personenstandswechsel eine Entfernung von 40 km zur Sportbox Reutte GmbH überschritten, kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten ab Eingang einer aktuellen Anmeldbescheinigung gekündigt werden, sofern deren Restlaufzeit eine Dauer von 3 Monaten überschreitet.

14. Pflichten der Mitglieder
Anschriftenänderungen und, bei Bankeinzug Kontoänderungen, sind der Sportbox Reutte GmbH unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es der Sportbox Reutte GmbH daraus entstehende Kosten (Aufwendungen für Abfragen beim zentralen Melderegister, Bankrücklastkosten etc.) zu ersetzen. In den Räumlichkeiten der Sportbox Reutte GmbH gilt die dem Vertragspartner bei der Anmeldung ausgehändigte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Sportbox Reutte GmbH vor, dem Mitglied ein Hausverbot auszusprechen.

15. Nebenanreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16. Teilnichtigkeit
Für den Fall, dass Teile des Mitgliedschaftsvertrages unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt. Dies gilt auch für den Fall einer auftretenden Regelungslücke. Die Vertragspartner werden sich darum bemühen, anstelle der unwirksam gewordenen oder nicht geregelten Bestimmung eine Regelung zur Anwendung zu bringen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner geregelt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang mit den jeweiligen Mitgliedschaftsverträgen stehen, gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Reutte, dies unabhängig vom Streitwert. Weiters gilt für alle im Zusammenhang mit der jeweiligen Mitgliedschaft stehenden Belange die Anwendbarkeit des österreichischen materiellen Rechts.

18. Datenschutz
Um die bei Abschluss einer Clubmitgliedschaft vertraglich vereinbarte Dienstleistung für die Mitglieder erbringen zu können, speichern wir personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bild, Trainingsdaten und trainingsbezogene Gesundheitsdaten). Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung eines effektiven und sicheren Trainings, des Weiteren zum Zwecke der Kommunikation und Information. Dabei beachten wir die gesetzlichen Vorschriften. Die persönlichen Daten werden nicht außerhalb der Sportbox Reutte GmbH gespeichert. Die persönlichen Daten werden nicht verkauft, nicht verliehen und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Eine Weitergabe erfolgt nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Dazu gehört auch die Datenweitergabe im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung.
In Entsprechung der sich aus der DSGVO ergebenden gesetzlichen Bestimmungen hat jedes Mitglied eine dementsprechende Zustimmungserklärung zu unterschreiben, welche sich auf dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag befindet.

19. Auftragsverarbeiter
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Sportgeräte und unserer Trainingsbetreuung erfolgt durch Trainer-App virtuagym und durch die Cloud von Prama. Diese müssen durch die Einwilligungen der Nutzer laut DSGVO legitimiert werden, damit das Angebot genutzt werden kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO ergreifen die genannten Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dazu sind diese Stellen als Auftragsverarbeiter verpflichtet. Die Auftragsverarbeiter werden auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gemäß DSGVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages in Entsprechung der DSGVO eingesetzt.
Die Mitglieder haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung zur Datennutzung. Es steht ihnen außerdem jederzeit frei, alle Daten einzusehen oder löschen zu lassen, zu deren Aufbewahrung wir nicht gesetzlich verpflichtet sind.